Datenschutz für Gäste

Zuletzt aktualisiert: 23. August 2026

Du hast eine Hochzeitseinladung erhalten, die mit Sponsalia erstellt wurde. Diese Seite erklärt kurz, was mit den Angaben geschieht, die du im Antwortformular einträgst. Es ist die kurze Fassung, geschrieben für dich als Gast: Die vollständige, die auch die Käufer des Dienstes betrifft, steht in der Datenschutzerklärung.

1. Wer deine Daten verarbeitet

Das Brautpaar, das dich eingeladen hat, entscheidet, welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden: Verantwortlicher für die Verarbeitung ist das Brautpaar.

Sponsalia ist das Werkzeug, mit dem die Einladung erstellt wurde, und speichert diese Daten im Auftrag des Brautpaars, nach seinen Weisungen und ohne sie für eigene Zwecke zu nutzen.

Für eine Anfrage zu deinen Daten kannst du dich direkt an das Brautpaar wenden. Wenn du es nicht erreichst, schreib an info@sponsalia.app, und wir leiten deine Anfrage an das Brautpaar weiter.

2. Was das Formular erhebt

Dein Name stand schon auf der Liste, die das Brautpaar vorbereitet hat, zusammen mit den Kontaktdaten, über die es dir die Einladung geschickt hat: Diese Angaben hat das Brautpaar selbst eingetragen, erhoben haben wir sie nicht.

Aus dem Antwortformular kommt nur das, was du selbst schreibst:

  • dein Vor- und Nachname;
  • ob du kommst oder nicht;
  • ob du mit Kindern kommst und, für jedes, seine Altersgruppe;
  • etwaige Ernährungsbedürfnisse, wenn du sie angeben möchtest;
  • wenn das Brautpaar danach fragt: dein An- und Abreisetag, ob du den Shuttle brauchst, wo du übernachtest und deine Buchungsnummer;
  • eine Nachricht an das Brautpaar, wenn du eine hinterlassen willst.

Diese Reiseangaben fragt das Brautpaar nur, wenn es die entsprechenden Fragen aktiviert hat; sie dienen der Planung von Shuttles, Zimmern und Ankünften. Sie bleiben in der Einladung: Sie leben so lange wie sie und werden mit ihr gelöscht.

Zu den Kindern deiner Gruppe fragt das Formular nach einer Altersgruppe (0-2, 3-5, 6-11, 12-17), nie nach einem Geburtsdatum: sie wird gebraucht, um die richtigen Gedecke zu bestellen, Hochstühle einzuplanen und die Tische zu besetzen. Name und Ernährungsbedürfnisse des Kindes sind freiwillig, und du gibst sie an, während du für die Gruppe antwortest.

3. Wozu sie dienen

Zur Organisation des Tages: zu wissen, mit wie vielen Personen zu rechnen ist, die Tische zusammenzustellen, dem Restaurant zu sagen, wie viele Gedecke und welche Menüs gebraucht werden.

Einen anderen Zweck gibt es nicht. Diese Daten werden nicht verkauft, sie fließen in keine Werbung ein, und die Seiten der Einladung enthalten keine Werbe-Tracker.

4. Die Ernährungsbedürfnisse

Wenn du eine Unverträglichkeit, eine Allergie oder eine religiös begründete Entscheidung angibst, sagt diese Angabe etwas über deine Gesundheit oder deine Überzeugungen aus: Die DSGVO schützt sie strenger als die übrigen Daten (Art. 9 DSGVO).

Deshalb verlangt das Formular vor dem Absenden ein ausdrückliches Häkchen, und es fragt nur dann danach, wenn du etwas angegeben hast. Du kannst das Feld leer lassen und es dem Brautpaar mündlich sagen: Deine Antwort wird trotzdem abgeschickt.

Die Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen: Es genügt, das Brautpaar zu bitten, diese Angabe zu löschen.

5. Wer sie sonst noch sieht

Außer dem Brautpaar nur die technischen Dienstleister, die den Dienst am Laufen halten, vertraglich gebunden und ohne die Daten für eigene Zwecke nutzen zu dürfen:

  • Supabase — die Datenbank, in der die Einladung und die Antworten gespeichert sind;
  • Vercel — die Infrastruktur, auf der die Website läuft;
  • Resend — der Versand der Service-E-Mails;
  • Sentry — die Meldung von Fehlern, wenn eine Seite nicht mehr funktioniert.

6. Der Assistent für die Tischordnung

Wenn sich das Brautpaar bei der Tischordnung vom automatischen Assistenten helfen lässt, wird dein Name nicht an ihn übermittelt: Vor jeder Anfrage werden die Namen durch bedeutungslose Kürzel (G1, G2, G3) ersetzt und erst in der Antwort, die das Brautpaar liest, wieder eingesetzt.

Die Ernährungsbedürfnisse werden ihm überhaupt nicht übermittelt. Von den Kindern erhält er nur die Altersgruppe, nie den Namen.

7. Wie lange sie gespeichert bleiben

Die Fristen laufen ab dem Hochzeitstag: Die Einladung geht zwei Monate danach offline, und alle erhobenen Daten — deine Antwort eingeschlossen — werden nach zwölf Monaten endgültig gelöscht.

Dein Recht, die Löschung schon früher zu verlangen, bleibt davon unberührt.

8. Deine Rechte

Du kannst Auskunft über die Daten verlangen, die dich betreffen, sie berichtigen oder löschen lassen, ihre Nutzung einschränken lassen oder die Einwilligung widerrufen, die du erteilt hast.

Die Anfrage richtest du an das Brautpaar, das darüber entscheidet; wenn dir das lieber ist, schreib an info@sponsalia.app, und wir leiten sie an das Brautpaar weiter.

Wenn du meinst, dass etwas nicht stimmt, kannst du dich an die Aufsichtsbehörde deines Landes wenden (in Italien an den Garante per la protezione dei dati personali).

9. Der vollständige Text

Diese Seite ist eine Zusammenfassung. Die vollständige Fassung, mit der Liste aller Dienstleister und den Rechtsgrundlagen jeder Verarbeitung, steht in der Datenschutzerklärung von Sponsalia.